- Anhörung der Gegenpartei
- Anhörung f der Gegenpartei GEN audita altera parte procedure
Business german-english dictionary. 2013.
Business german-english dictionary. 2013.
Superprovisorium — Im juristischen Sprachgebrauch wird eine ohne Anhörung der Gegenpartei erlassene vorsorgliche Massnahme als Superprovisorium bezeichnet. Ihre Grundlage findet eine superprovisorische Massnahme namentlich in Art. 265 ZPO. Als Superprovisorium ist… … Deutsch Wikipedia
superprovisorisch — su|per|pro|vi|so|risch 〈[ vi ] Adj.; schweiz.; Rechtsw.〉 (bei einem gerichtlichen Verfahren) die vorherige Anhörung der Gegenpartei ausschließend ● eine superprovisorische Verfügung; superprovisorische Sperre des Mittelstürmers … Universal-Lexikon
Parteivernehmung — Die Parteivernehmung (§§ 445 ff. ZPO) ist ein förmliches Beweismittel im deutschen Zivilprozess. Sie unterscheidet sich von der Anhörung einer Partei (§§ 118, 141 Abs. 1 S. 1 ZPO), die bloß lückenhaftes Vorbringen ergänzt und ohne Beweisbeschluss … Deutsch Wikipedia
Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… … Pierer's Universal-Lexikon
reformatio in peius — (orthografisch auch Kleinschreibung zulässig, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) ist ein juristischer Begriff. Er bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer… … Deutsch Wikipedia